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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lektorat Textfix

Dr. Tobias Kronenberg

Kirschenweg 38, 76756 Bellheim

E-Mail: kontakt@lektorat-textfix.de

https://www.lektorat-textfix.de

 

Im Folgenden sind explizit alle Geschlechter umfasst und es wird allein aus Gründen der Übersichtlichkeit das generische Maskulinum verwendet.

 

§ 1 Allgemeine Bestimmungen und Geltungsbereich

  1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen und den gesamten Geschäftsverkehr zwischen dem Auftraggeber (Kunde) und dem Anbieter (Lektor). Die AGB gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung. Abweichungen von diesen AGB sowie ergänzende Nebenabreden und Vereinbarungen bedürfen der Schriftform oder der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Individuell vereinbarte Absprachen gehen den AGB vor.

  2. Mit der Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber, dass er die AGB zur Kenntnis genommen und akzeptiert hat.

  3. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende AGB des Auftraggebers oder anderer Dritter erkennt der Anbieter nur an, wenn diesen seitens des Anbieters ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.

  4. Der Anbieter ist jederzeit berechtigt, die AGB zu ändern, zu überarbeiten oder zu ergänzen. Der aktuelle Stand der AGB wird am Ende explizit ausgewiesen. Es gilt stets die Fassung der AGB, die zum Zeitpunkt der Bestellung seitens des Auftraggebers im Internet veröffentlicht bzw. für den Auftraggeber zugänglich gemacht wurde.

 

§ 2 Leistungsgegenstand und Rechte des Auftraggebers

  1. Der Anbieter betreibt als selbstständiger Freiberufler ein Korrektorat, Lektorat und Mentorat. Für nähere Informationen zu den Leistungen sei auf die entsprechenden Informationen auf der Webseite https://www.lektorat-textfix.de verwiesen.

  2. Der Auftraggeber kann eine kostenlose Arbeitsprobe von bis zu zwei Normseiten à 1500 Anschlägen (Zeichen inkl. Leerzeichen) anfordern. Dieses Angebot ist unverbindlich und verpflichtet nicht zu einer Zusammenarbeit. Die kostenlose Arbeitsprobe wird nur angeboten, wenn der Autor ernsthaftes Interesse an einer Zusammenarbeit hat. Entscheidet sich der Auftraggeber nach dem Probelektorat für eine Zusammenarbeit, werden die Normseiten der Arbeitsprobe bei der Berechnung des Honorars mit berechnet. Zudem erklärt sich der Auftraggeber damit einverstanden, dass die Arbeitsprobe in anonymisierter Form als Mustertext verwendet werden kann.

  3. Unternehmen und natürlichen Personen, die mit dem Anbieter im Wettbewerb stehen, sowie Unternehmen und/oder natürliche Personen, die von Unternehmen beauftragt wurden, die im Wettbewerb mit dem Anbieter stehen, ist die Nutzung der Leistungen des Anbieters grundsätzlich untersagt. Anderes gilt nur dann, wenn der Anbieter der Beauftragung ausdrücklich zustimmt.

  4. Der Auftraggeber hat bei begründeter und nachvollziehbarer Unzufriedenheit das Recht auf eine Überarbeitung seitens des Anbieters. Hierzu muss sich der Auftraggeber schriftlich an den Anbieter wenden und die Forderung nach einer Überarbeitung entsprechend begründen.

 

§ 3 Vertraulichkeit

  1. Der Anbieter verpflichtet sich, alle Daten streng vertraulich zu behandeln, sie nur zum Zweck des Korrektorats, Lektorats oder Mentorings zu verwenden und unter keinen Umständen an Dritte weiterzugeben. Das gilt auch über den Zeitraum der Bearbeitung hinaus auf unbestimmte Zeit.

  2. Der Anbieter ist berechtigt, eine Sicherungskopie der erbrachten Leistung auch nach Fertigstellung des Auftrags aufzubewahren. Eine Verpflichtung hierzu besteht jedoch nicht.

§ 4 Angebotserstellung und Auftragserteilung

  1. Wenn sich der Auftraggeber für eine Zusammenarbeit entscheidet, so teilt er dem Anbieter schriftlich mit, welche Art der Dienstleistung er wünscht. Der Anbieter erstellt daraufhin auf Grundlage des vorliegenden Manuskripts ein Angebot, das Angaben über die Art und den Umfang der Leistung (Korrektorat, Lektorat, Mentoring etc.), die Honorarberechnung, den Gesamtpreis, ggf. den Liefertermin sowie die Zahlungsmodalitäten enthält. Alle Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich verbindlich zugesichert werden.

  2. Ohne vorherige Einsicht in das zu bearbeitende Manuskript kann kein verbindliches Angebot erstellt werden.

  3. Der Auftrag gilt als erteilt, wenn eine schriftliche Bestätigung durch den Auftraggeber beim Anbieter eingegangen ist. Der Auftrag gilt als angenommen, wenn eine schriftliche Auftragsbestätigung des Anbieters beim Auftraggeber vorliegt.

  4. Der Anbieter behält es sich vor, die Bearbeitung von Aufträgen mit bestimmten Inhalten (u. a. Gewaltverherrlichung, politischer Extremismus) abzulehnen.

  5. Für den Fall, dass das Angebot auf Basis einer Arbeitsprobe erstellt wurde, behält sich der Anbieter das Recht vor, innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt des gesamten Manuskripts vom Vertrag zurückzutreten, sollte die Qualität des restlichen Dokuments erheblich von der Qualität der Probeseiten abweichen, auf Basis derer das Angebot erstellt wurde. In diesem Fall können sich die Vertragsparteien auf eine erhöhte Vergütung einigen.

 

§ 5 Bearbeitung

  1. ​Das Ziel des Korrektorats besteht in der größtmöglichen Reduzierung aller vom Auftraggeber verursachten Fehler im Ausgangstext; das Ziel des Lektorats besteht darüber hinaus darin, Hinweise und Vorschläge zur Verbesserung von Stil und Verständlichkeit zu geben.

  2. Korrekturen werden, wenn nicht anders vereinbart, direkt in der Datei mithilfe der Funktion „Änderungen nachverfolgen“ durchgeführt. Anmerkungen werden per Kommentarfunktion eingefügt.

  3. Die Bearbeitung erfolgt gemäß den im Vertrag getroffenen Absprachen.

  4. Grundlage der Korrekturen ist der Duden. Sofern der Auftraggeber die Verwendung einer bestimmten Terminologie wünscht, muss er den Anbieter darüber informieren. Besondere Schreibweisen, die vom Duden abweichen, aber nicht korrigiert werden sollen, sind dem Auftragnehmer ebenfalls mitzuteilen.

  5. Das zu überarbeitende Dokument muss dem Anbieter zum schriftlich festgesetzten Zeitpunkt vorgelegt werden, da nur so die zeitliche Einhaltung eines ggf. vereinbarten Termins gewährleistet werden kann.

  6. Formatierungen in den Textdokumenten gehören nicht zu den Standardleistungen und bedürfen gesonderter Absprache und Vereinbarung.

 

§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber versichert, dass alle von ihm angegebenen persönlichen Daten vollständig sind und den Tatsachen entsprechen. Sobald sich seine Daten in einer für das Vertragsverhältnis relevanten Weise ändern, hat er dies dem Anbieter unverzüglich anzuzeigen.

  2. Die zur Verfügung gestellten Ausgangstexte und Unterlagen müssen vollständig, leserlich und in einer verständlichen Form vorgelegt werden.

  3. Sofern der Auftraggeber die Verwendung einer bestimmten Terminologie wünscht, muss er dies dem Anbieter, bei gleichzeitiger Übermittlung der erforderlichen Unterlagen, schriftlich bekannt geben, ebenso bei fremdsprachigen Begriffen und Fachwörtern. Besondere Schreibweisen, die vom jeweils aktuellen Duden abweichen und nicht korrigiert werden sollen, bedürfen ebenfalls einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung seitens des Auftraggebers.

  4. Der Anbieter hält vor allem bei umfangreichen und komplizierten Aufträgen regelmäßig Kontakt zum Auftraggeber. Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei Rückfragen die erforderlichen Auskünfte zu geben, ohne die der Anbieter den Arbeitsauftrag nicht erfüllen kann und auch bei der Klarstellung und/oder Beseitigung von missverständlichen Formulierungen im Ausgangstext behilflich zu sein.

  5. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Textgattung, den Inhalt, insbesondere sensible Themen, und den Verwendungszweck mitzuteilen. Für den Fall, dass der Auftraggeber den korrigierten Text für einen anderen Zweck verwendet als den, für den er ihn in Auftrag gegeben hat, hat der Auftraggeber keinerlei Ansprüche auf Schadensersatz gegen den Anbieter.

  6. Der Auftraggeber ist für die Überprüfung der Vollständigkeit der übersandten Texte zuständig. Der Anbieter haftet nicht für die Datenübertragung und eventuell hieraus resultierende Fehler.

  7. Sofern der Auftraggeber diesen Informations- und Mitwirkungspflichten nicht nachkommt, kann er nach Ausführung des Auftrages nicht mehr geltend machen, der Anbieter habe den Auftrag nicht entsprechend seinen Wünschen ausgeführt.

 

§ 7 Lieferung

  1. ​Für die Lieferfrist sind ausschließlich die beidseitigen schriftlichen Erklärungen maßgebend. Ist das Lieferdatum ein wesentlicher Bestandteil des Auftrages, so hat der Auftraggeber dies im Vorhinein ausdrücklich schriftlich bekannt zu geben.

  2. Der Anbieter ist um die strikte Einhaltung des vereinbarten Liefertermins bemüht. Sollte ein Liefertermin absehbar nicht einzuhalten sein, verpflichtet sich der Anbieter, den Auftraggeber unverzüglich zu informieren und einen neuen Termin vorzuschlagen. Im Falle einer vom Anbieter verschuldeten erheblichen Terminüberschreitung hat der Auftraggeber das Recht, vom Auftrag zurückzutreten, sofern das Lieferdatum als wesentlicher Bestandteil des Auftrags festgesetzt wurde; Vergütungsansprüche seitens des Anbieters erlöschen in diesem Fall.

  3. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich auf elektronischem Weg. Der Anbieter haftet nicht für die Datenübertragung und evtl. hieraus resultierende Fehler.


§ 8 Preise und Zahlungsmodalitäten

  1. ​Ausschlaggebend ist der vom Anbieter dem Auftraggeber schlussendlich mitgeteilte Preis. Die vom Anbieter zugesagten Preise sind, sofern nicht anders benannt, Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der aktuell geltenden Mehrwertsteuer.

  2. Die angefallenen Kosten sind grundsätzlich per Banküberweisung zu begleichen. PayPal wird in Ausnahmefällen nach individueller Vereinbarung zugelassen. Maßgeblich sind aber auch hier letztlich die dem Auftraggeber konkret angebotenen Zahlungsmodalitäten.

  3. Bei Auftragswerten von über 1.000 EUR sind 50 Prozent des Gesamtpreises als Anzahlung vor Beginn der Bearbeitungen zu begleichen. Die restlichen 50 Prozent des Gesamtpreises sind bis spätestens 14 Tage nach Fertigstellung und Erhalt des korrigierten bzw. lektorierten Dokuments zu erbringen.

  4. Das Honorar für die Bearbeitung wird unverzüglich nach Fertigstellung der Bearbeitung in Rechnung gestellt. Sofern auf der Rechnung nicht anders angegeben, ist diese bis spätestens vierzehn Tage nach Rechnungserhalt abzüglich evtl. bereits vorgenommener An- oder Teilzahlungen zu begleichen.

 

§ 9 Vertragsänderungen und -auflösung

  1. Grundsätzlich können alle ursprünglich getroffenen Vereinbarungen angepasst werden. Alle Änderungen des Vertrags sind jedoch gesondert und schriftlich zu vereinbaren.

  2. Der Auftraggeber kann einen erteilten Auftrag vor Fertigstellung der Bearbeitung kündigen. Der Anbieter ist in diesem Fall berechtigt, dem Auftraggeber die bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Teilleistungen in Rechnung zu stellen. Dabei ist zu beachten, dass unverzüglich nach der geforderten Anzahlung mit einem Beginn der Bearbeitung zu rechnen ist. Die Stornierung kann der Auftraggeber schriftlich per E-Mail an folgende Adresse schicken: kontakt@lektorat-textfix.de.

  3. Der Anbieter kann sich im Falle des Zahlungsverzugs vom Vertrag lösen, soweit das geltende Recht dem nicht entgegensteht.

  4. Der Anbieter kann sich ohne Nennung von Gründen durch Rücküberweisung des vom Auftraggeber (an-)gezahlten Betrages vom Vertrag lösen.

  5. Höhere Gewalt berechtigt sowohl den Auftraggeber als auch den Anbieter, vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber hat jedoch dem Anbieter Ersatz für bereits getätigte Leistungen zu erstatten. Als höhere Gewalt gilt der Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse, die nachweislich die Möglichkeit des Anbieters, den Auftrag vereinbarungsgemäß zu erledigen, entscheidend beeinträchtigen.

 

§ 10 Haftung des Anbieters

  1. Der Anbieter haftet nur bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Fehlverhalten und höchstens bis zur vereinbarten Auftragssumme. Eine Haftung des Anbieters für Folgeschäden, entgangenen Gewinn o. Ä. ist grundsätzlich ausgeschlossen.

  2. Der Anbieter verpflichtet sich, die Bearbeitung mit größter Sorgfalt durchzuführen. Für sachliche, fachliche oder inhaltliche Mängel, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, wird keinerlei Haftung übernommen.

  3. Die Mängelhaftung ist ausgeschlossen, sofern der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt.

  4. Wenn der Auftraggeber Vorschläge bzgl. des durchgeführten Lektorats (Verständlichkeit, Stil usw.) ablehnt, so ist dies als Grund für die Reklamation ausgeschlossen.

  5. Beanstandungen sind vom Auftraggeber innerhalb einer Frist von sieben Kalendertagen nach Lieferung schriftlich zu reklamieren und zu spezifizieren. Danach gilt die Leistung als akzeptiert. Wurden im korrigierten Text weniger als 90 Prozent der orthografischen und grammatikalischen Fehler beseitigt, hat der Auftraggeber das Recht auf kostenlose Überarbeitung innerhalb einer angemessenen Frist. Weitergehende Ansprüche einschließlich Schadensersatzansprüchen wegen Nichterfüllung sind ausgeschlossen.

  6. Der Anbieter haftet nicht für Fälle von unautorisiertem Zugriff auf die elektronische Kommunikation und deren eventuelle Folgen oder für Schäden am Text oder dessen Verlust, egal welcher Ursache (etwa durch elektronische Datenübertragung, Viren oder andere Schädlingsprogramme, Schäden bedingt durch Inkompatibilitäten der Hardware oder Software, höhere Gewalt, Dritte, etc.).

  7. Ferner haftet der Anbieter nicht für rechtswidrige Inhalte der zu bearbeitenden Texte (z. B. Verletzungen des Urheberrechts, der Persönlichkeitsrechte Dritter, Aufrufe zu Straftaten oder verfassungsfeindliche Äußerungen). Werden dem Anbieter erst nach Abschluss des Vertrags solche Inhalte bekannt, so hat er das Recht, sofort vom Vertrag zurückzutreten. Die bis dahin erbrachten Leistungen sind in vollem Umfang durch den Auftraggeber zu erstatten.

  8. Für Folgen, die sich aus der Weiterverwendung der bearbeiteten Texte ergeben oder ausbleiben (z. B. das Zustandekommen von Arbeits- oder Verlagsverträgen), ist die Haftung ebenfalls ausgeschlossen.

 

​§ 11 Urheberrecht

  1. Alle Inhalte auf der Website des Anbieters sind urheberrechtlich geschützt. Eine Nutzung dieser Inhalte ist, abgesehen von den gesetzlichen Ausnahmeregelungen, grundsätzlich untersagt und erfordert die schriftliche Einwilligung des Anbieters.

 

§ 12 Impressumsvorgaben und Referenzrechte

  1. Der Auftraggeber ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Anbieter im Impressum seines Werks zu erwähnen. Der Name des Anbieters, der Firmenname und/oder die Website dürfen jeweils hinter folgenden Stichworten genannt werden: (1) bei einem Korrektorat: „Korrektorat“, (2) bei einem Lektorat: „Lektorat“ oder „Redaktion“.

  2. Der Anbieter ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, das überarbeitete Werk bzw. den Auftraggeber als Referenz auf seiner Website zu nennen.

 

§ 13 Schlussbestimmungen

  1. Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Anbieter. Auch die Abweichung von diesem Schriftformerfordernis bedarf der Schriftform.

  2. Für die gesamte Rechtsbeziehung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber seinen Firmen- oder Wohnsitz im Ausland hat.

  3. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Auftraggeber und dem Anbieter ist, soweit rechtlich zulässig, der Ort des Geschäftssitzes des Anbieters.

  4. Sollten eine oder mehrere Klauseln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. des Vertrages rechtsunwirksam sein oder durch Gesetzesänderungen rechtsunwirksam werden, berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit der restlichen Klauseln. Die rechtsunwirksame Klausel wird durch eine rechtswirksame Klausel ersetzt, die der unwirksamen Klausel rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.

 

Stand: 20.07.2023

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